Kein DTA möglich
Kein DTA (Datenträgeraustausch) möglich ist eine Fehlermeldung des BEMA-Prüfmoduls der KZBV. Erscheint diese Meldung, so bedeutet das, dass der entsprechende Fall nicht abgerechnet wird.
Um kein Geld zu verschenken, überprüfen Sie also immer die Fehlerliste des Moduls, bevor Sie die Abrechnung abschließen. Beheben Sie alle Fehler auf der Liste, zumindest jene mit diesem Hinweis Kein DTA möglich. Ein Beispiel einer solchen Meldung: Fallcode 38: PK des Wehr- oder Zivildienstleistenden falsch oder fehlend. Öffnen Sie die Daten des Patienten und tragen Sie die richtige Nummer ein. Starten Sie schließlich das Prüfmodul erneut und schließen Sie die Abrechnung erst dann ab, wenn keine Fehler mehr angezeigt werden.
Führen Sie etwa alle zwei Wochen eine Probeabrechnung durch. Dann können Sie ohne Zeitdruck alle Fehler beheben und ggf. die Leistungserfassung frühzeitig an geänderte Abrechnungsbestimmungen anpassen. Den „Ernstfall“ erledigen Sie dann ganz entspannt auf Knopfdruck.


