Was tun bei Doppelbefundung?
Für das Gebiet eines Zahnes lassen sich nicht zwei Befunde zugleich erfassen (Beispiel: 13 retiniert und verlagert sowie 53 vorhanden). Erfassen Sie also zuerst den Befund, zu dem Sie die erste Leistung erbringen wollen, z.B. 53,ex.
Anschließend geben Sie eine Befundkorrektur (korbef) ein, etwa um den Zahn (53) per Doppelklick auf die Zahnnummer als bleibenden Zahn (13) (retiniert und verlagert) zu definieren und anschließend die Leistung 13,fl zu erfassen.
Geben Sie ebenfalls eine Befundkorrektur ein, wenn der bleibende Zahn nicht angelegt ist und Sie für dieses Gebiet Zahnersatz planen wollen.
Das Vorgehen hat zwei Vorteile:
1. Die Befundkorrektur bietet eine saubere Lösung für die Dokumentationspflicht.
2. Sie vermeiden die Meldung des Programms, dass die eingetragene Leistung beim vorliegenden Befund nicht erbracht werden kann.



