EVIDENT Zahnarztsoftware, Abrechnungsprogramm für Zahnärzte, Praxismanagementsoftware EVIDENT - Software für 18 ... 48

EVIDENT - Software für 18 ... 48
Home Unternehmen NEWS

Praxen anbinden mit EVIDENT

Zweitpraxen liegen im Trend, die technischen Möglichkeiten der Anbindung an das bestehende EDV-Netzwerk sind seit vielen Jahren Standard bei EVIDENT und werden permanent optimiert. Hier ist ein Überblick mit Infos zu Lizenzierung und Wartungskosten für zusätzliche Praxen.

EINE INSTALLATION, ANBINDUNG PER VPN
Sollen mehrere Praxen über eine zentrale EDV-Installation verwaltet werden, so können die externen Standorte per gesicherter VPN-Internetverbindung (siehe Kasten) angebunden werden. Auf diese Weise lässt sich bei einer gemeinsamen Abrechnungsnummer in einem gemeinsamen Patientenbestand arbeiten. Werden die Praxen über unterschiedliche Abrechnungsnummern geführt, können im Programm mehrere logische Praxen wie bei der guten alten Praxisgemeinschaft angelegt werden.

Vorteil dieser Lösung ist der gemeinsame Zugriff auf alle Daten und eine zentrale Administration. Ein Problem ist derzeit oft die Anbindung von digitalem Röntgen in den externen Standorten. Hier muss der jeweilige Systemadministrator häufig herstellerspezifische Lösungen ermitteln. Außerdem ist die Anbindung von externen Standorten abhängig von der Datenleitung. Das lässt sich freilich in den Griff bekommen, etwa durch redundantes DSL oder eine zusätzliche, andersartige Notfallverbindung (z.B. ISDN).

Lizenz und Wartung (VPN)
Bei der Anbindung per VPN ist keine weitere Haupt-Lizenz nötig, da die Software nur einmal installiert ist und von den anderen Standorten „mitgenutzt“ wird. Für die zusätzlichen Arbeitsplätze in den externen Standorten sind selbstverständlich weitere Lizenzen erforderlich. Das gilt auch für die sogenannte Mandantenfähigkeit bei getrennten Abrechnungen. Für den Mehraufwand in der Betreuung ist für den externen Standort ein Wartungsvertrag abzuschließen – allerdings nur mit den halben Kosten des aktuellen Wartungspreises für die Basismodule in der Hauptpraxis. Bitte beachten Sie, dass wir E-Mails, Briefe und Update-CDs ausschließlich an die Hauptpraxis versenden.

ZWEI GETRENNTE INSTALLATIONEN
Sollen die Praxen jeweils eine eigenständige Installation erhalten, muss an jedem Standort eine eigene IT-Infrastruktur aufgebaut werden. Die Praxen können unabhängig voneinander betrieben werden, auch unabhängig von der Datenleitung. Dennoch ist eine Verbindung via Internet zum gegenseitigen Einblick sinnvoll. Für den Fall, dass eine gemeinsame (zahnärztliche) Abrechnung an die KZV geliefert wird, gibt es in EVIDENT die Möglichkeit, Abrechnungsdateien zusammenzuführen.

Lizenz und Wartung
Da bei getrennten Installationen die Praxissoftware zusätzliche Male installiert wird, sind für den Betrieb der Software entsprechend viele Softwarelizenzen zu erwerben. Für diesen Zweck gewähren wir die Lizenz zum halben Preis, die dann natürlich auf den jeweiligen Standort beschränkt bleibt. Ein normaler Softwarewartungsvertrag zu Standardkonditionen muss hingegen für die Betreuung abgeschlossen werden, denn in Bezug auf Kommunikation und Wartung handelt es sich aus unserer Sicht um eigenständige Praxen.

Evidente Gründe
Warum wir für den Einsatz von EVIDENT in Zweigpraxen Kosten für Softwarelizenzen bzw. Wartung erheben? Unsere Lizenzbestimmungen sehen die Nutzung der Software für „eine Praxis“ vor. Wie jedes andere Inventar wird die Lizenz einmal angeschafft und kann in der Praxis genutzt werden, für die sie gekauft wurde. Alle kommerziellen Softwareanbieter handhaben das in dieser Weise. Trotzdem können Sie diesem Artikel entnehmen, dass wir unsere Lizenzbedingungen großzügig für unsere Anwender auslegen. So dürften wir eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung gefunden haben.

Da sich die Anbindung per VPN technisch ohne große Schwierigkeiten realisieren lässt, halten wir es für möglich, dass derzeit einige Zweitpraxen mit unserer Software ohne Wartungsvertrag betrieben werden. Um hier eine größere Verbindlichkeit zu erzeugen, werden wir in einer der nächsten Programmversionen einen Abgleich des Praxisstandortes in den Stammdaten vornehmen.

Jetzt schon bitten wir alle Zweitpraxisbetreiber, die Installationen ohne Wartungsvertrag bzw. gültige Lizenz betreiben, sich bei uns zu melden, damit auch ohne weitere Prüfungen ein faires Miteinander gewährleistet ist.

Da sich das Umfeld der Anbindung weiterer Standorte weiter verändert und auch wir Erfahrungen sammeln, behalten wir uns vor, diese Lösungen bei Bedarf anzupassen.

Achtung!

Softwarewartung und Softwarelizenz: Die Softwarelizenz entspricht dem Anschaffungspreis nach Umfang der eingesetzten Module. Die monatlichen Kosten für Softwarewartung entstehen nicht nur für Quartalsupdates und kontinuierliche Weiterentwicklungen im Programm, sie enthalten u.a. auch Support, Dokumentation, Qualitätssicherung, ferner Entwicklungen im technischen Umfeld oder aktuelle Informationen.

Achtung!

VPN-Verbindung: VPN steht für Virtual Private Network, also für ein Computernetz, das zum Datentransport ein öffentliches Netz, meist das Internet nutzt. Dank Verschlüsselung der Verbindung ermöglicht unsere Lösung eine sichere Übertragung über ein unsicheres Netzwerk wie durch einen Tunnel. Teilnehmer eines VPN können Daten ähnlich wie in einem internen, lokalen Netz austauschen.

Kunden-News 02/2010

 
Zurück zum Seitenanfang