Blanko oder Formular
Zahnärzte und MKG-Chirurgen können mit EVIDENT jetzt die AU-Zeugnisse auch auf Blankopapier drucken. Für beide Berufsgruppen ist das Prozedere allerdings unterschiedlich:
Zahnärzte brauchen für den AU-Blankodruck die Genehmigung ihrer KZV. Dort erfahren Sie ggf. weitere Details. EVIDENT druckt die zahnärztliche AU ohne Barcode. Im Falle der ärztlichen AU war die Genehmigung der KBV erforderlich, die uns jetzt vorliegt. Sie müssen den Blankodruck bei Ihrer KV genehmigen lassen; den Vordruck gibt es dort. Auf diesem Antrag geben Sie Ihre Praxis-Software und die KBV-Zulassungsnummer für die Blankoformularbedruckung an. Diese BFB-Prüfnummer lautet für EVIDENT 077421.
Ebenfalls über Ihre KV können Sie das Sicherheitspapier beziehen, das für den Blankodruck der AU vorgeschrieben ist. Beachten Sie bitte, dass die Blankoformulare ausschließlich mit Laserdruckern gedruckt werden dürfen. Wir haben bei der KBV die Zulassung beantragt für weitere Formularein EVIDENT.


