Auch die Interessenvertretung der Praxen
Kennen Sie eigentlich den VDDS? Der Verband Deutscher Dental Software Unternehmen ist die Interessenvertretung der wesentlichen Software-Anbieter für Praxislösungen. Er macht sich dafür stark, dass externe Anforderungen an die Praxis-Software wie gesetzliche Vorschriften ergonomisch und wirtschaftlich umsetzbar sind.
Über die Interessen der einzelnen Mitgliedsfirmen hinaus entwickelt der VDDS Lösungsansätze im Sinne der Anwender. Beispiele sind Schnittstellen oder das Einwirken auf Selbstverwaltung oder Hersteller medizinischer Geräte.
Die Schnittstellen des VDDS zielen auf die Standardisierung der Datentransfers zwischen Verwaltungsund Peripherprogrammen oder Rechenzentren. Während eine Praxis früher nur mit größtem Aufwand die Software wechseln konnte, erlaubt die Schnittstelle VDDS-transfer die weitgehend reibungslose Datenübertragung zwischen den Praxissystemen der Mitgliedsfirmen. In langen Sitzungen haben sich die Gründungsmitglieder auf ein einheitliches Datenformat geeinigt, das diesen Transfer ermöglicht und damit die Freiheit der Anwender sichert. Später beigetretene Firmen haben sich verpflichtet, die Schnittstelle zu bedienen.
Dafür dass bildgebende Systeme vorteilhaft mit der Praxis-Software zusammenarbeiten, sorgt VDDS-media. Während früher jedes Softwarehaus für jedes Gerät eine extra Schnittstelle entwickeln musste, bietet VDDS-media heute die problemlose und einheitliche Anbindung digitaler Röntgen- und Kamerasysteme.
Der Datenaustausch zwischen Ihrer Praxis-Software und einem VDDS-fähigen Rechenzentrum läuft verschlüsselt und standardisiert über die Schnittstelle VDDS-rz, so dass die Daten sowohl auf Datenträger als auch online übertragen werden können.
In gewisser Weise ist der VDDS also auch Ihre Interessenvertretung. Weiteres Beispiel: die Bereitstellung der Prüfmodule durch die KZBV. Die finalen Korrekturen der Unterlagen und Programmodule für die Abrechnung ab Januar 2008 wurden den Softwarehäusern am 18. Dezember 2007 zur Verfügung gestellt; ihre fristgerechte Einbindung in die Praxis-Software war wieder einmal nur unter großem Zeitdruck möglich. Seit langem fordert der VDDS eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Wochen zum Quartalsende, damit die Praxen Updates erhalten, die nicht mit heißer Nadel gestrickt sind - was von der Selbstverwaltung bislang ignoriert wird.

Wir sind Gründungsmitglied des VDDS und entsenden in Dr. Pawel Lurje auch ein Mitglied des Vorstandes. Die Mitgliedsfirmen vertreten 80 bis 90 Prozent aller Anwender von Dental-Software.
Fallcode 19 und kein Ende? Die KZBV hat weder Praxen noch Softwarehäuser darüber informiert, dass sie die Prüfung der Versichertenkarten von Rentnern verschärft hat. Konsequenz: Alleine von Februar bis Mitte März haben uns rund 400 Kunden angerufen, um die Bearbeitung der entsprechenden Prüfmodul-Fehlermeldung abzufragen. In unserem Web-Informationsdienst EMIL und einer Fax-Aktion haben wir Sie, unsere Anwender schließlich in Kenntnis gesetzt. Ohnedies leisten wir ständig Support zur Klärung reiner KZBV-Angelegenheiten, in dieser Sache war der personelle und finanzielle Aufwand jedoch enorm – von schlechterer Erreichbarkeit unserer Hotline ganz abgesehen. Zusammen mit dem VDDS werden wir bei der KZBV weiter auf praxisfreundlicheres Handeln drängen.


