Laser auf dem Vormarsch
Noch immer tönt ihr Rattern durch viele Zahnarztpraxen. Und mancher Chef meint heute noch, der gute alte Nadeldrucker sei für seine Zwecke das Maß aller Dinge. Doch im Vergleich zum Laserdrucker ist der Nadeldrucker extrem laut, deutlich teurer und eigentlich auch nicht mehr unbedingt notwendig, was die Bedruckung der Formulare angeht. Die Ausgabequalität von Nadeldruckern ist ohnedies nicht mehr zeitgemäß.
Längst nicht mehr alle KZVen bestehen auf die Durchschlagsformulare für Heil- und Kostenpläne, sondern akzeptieren auch Vordrucke in Farbe. Fragen Sie Ihre KZV.
Auch für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gibt es Alternativen zum Durchschlagsformular und damit zum Nadeldrucker.
Ärztliche AU: Nach Genehmigung durch die KV können Sie die ärztliche AU auf spezielles Blanko-Sicherheitspapier drucken, das Sie bei Ihrer KV beziehen können. EVIDENT hat zu diesem Zweck von der KBV die erforderliche Prüfnummer erhalten und druckt den Barcode mit aus. Ein Laserdrucker ist hier vorgeschrieben.
Zahnärztliche AU: Auch viele KZVen genehmigen auf Antrag den Druck der AU auf Blankopapier. Dazu gibt es die ebenfalls genehmigungspflichtige Möglichkeit, A4-Formulare mit zwei Abrissen von den Firmen Jungmann und Beycodent zu benutzen. In EVIDENT lassen sich diese Formulare bedrucken, wenn Sie das Format DIN A4 wählen und in der Druckereinrichtung des Formulars die Seitenausrichtung auf Querformat stellen.
Auch für Rezepte gibt es Vordrucke, allerdings kann nicht jeder Laserdrucker dieses kleine Format problemlos einziehen. Tintenstrahldrucker werden dem Bedrucken von kleinen Formularen im Allgemeinen nicht gerecht.

Referenzmodelle von Laserdruckern, die auch den Druck kleiner Formulare beherrschen, finden Sie bei unseren Hardware-Voraussetzungen. Näheres zu den erforderlichen Randeinstellungen lesen Sie im Menü Hilfe, Technische Dokumentation und dort unter Drucken, Laserdrucker: kleine Formulare. Wir empfehlen Ihnen, vor einem Kauf mit Ihrer KZV bzw. KV zu klären, welche Varianten von Formularen bzw. Blankodrucken für welchen Zweck akzeptiert werden.


