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Abrechnung: Online und neue Module ab 2012


Bits & Bytes statt Papier: Die Abrechnung wird digitalAb dem 1. Quartal 2012 müssen alle KZVen die Quartals- und Monatsabrechnungen mit den Krankenkassen elektronisch abwickeln. Damit dies möglichst ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand von den KZVen durchgeführt werden kann, erwarten die KZVen ihrerseits elektronische Daten von den Zahnarztpraxen.

Das ist zwar für die Praxen derzeit noch nicht Gesetz, wird aber von den KZVen gefördert bzw. mit erhöhten Verwaltungskosten belegt, wenn Praxen sich weigern. Parallel dazu hat die KZBV die Softwarehersteller verpflichtet, den Praxen entsprechende Module und Funktionen zum Ende des laufenden Jahres verfügbar und so die elektronische Abrechnung flächendeckend möglich zu machen. Hier sind ein paar Informationen nach aktuellem Stand.

Die KZBV wird für die Online-Abrechnung alle DTA-Module erneuern bzw. neu einführen. Das KCH-Abrechnungsmodul ist seit Version 1.7 bereits auf die neue gemeinsame Struktur ausgelegt. Tiefgreifende Änderungen gibt es für die Module KFO und ZE. Frisch eingeführt werden die Module PA und KB. Ebenfalls neu: Die Module KB und KFO werten wie schon jetzt KCH quartalsübergreifende Daten aus.

Aufwand und Konsequenzen Für die Neuentwicklungen und die laufenden Änderungen an PA und KB wird unserer Entwicklungsabteilung  ein vergleichbar hoher Aufwand entstehen wie für KCH, KFO und ZE. Auch der Support der Anwender durch die Hotline und Programmtechnik wird deutlich intensiver und häufiger nachgefragt werden, zumal neue Funktionen in der Praxis beherrscht werden müssen.

Die Prüfung von quartalsübergreifenden Daten bedeutet technisch, dass zusätzliche Daten aus der Karteikarte gelesen bzw. berechnet und an die Module übertragen werden müssen. Die Module haben diese Daten anschließend noch zu verarbeiten. Inwiefern sich die Abrechnung je nach Leis -tungsfähigkeit Ihrer Hardware verlangsamen wird, lässt sich noch nicht abschätzen. Quartalsübergreifend geprüft werden:

– pro Fall das Datum der letzten Leistungen Ä1, 01 und FU, jeweils vor der 1. Sitzung des Falles

– die Angabe der zur ersten Sitzung dieses Falles vorhandenen Zähne

– pro Leistungssatz das Datum, wann die Leistung zuletzt der 1. Sitzung des Falles vorausging. Letzteres betrifft die Leistungen 01k, 04, 05, 107, IP1/2/4 sowie alle ein- bis dreiflächigen Füllungen.

Die Ausgabedateien der neuen Module gleichen prinzipiell denen der alten Module. Nur werden sie nebst einigen Protokoll-Listen in der Regel online an die KZVen übertragen. Das funktioniert bereits mit allen bisherigen Abrechnungsmodulen und wird teilweise schon so praktiziert. Natürlich ist auch dann jeweils ein bestimmter Versionsstand der Abrechnungsmodule vorgeschrieben.

Laut Gesetz sind ab 2012 auch alle Fremdlabordaten auf elektronischem Weg von den KZVen an die Kassen weiterzuleiten. Die Fremdlaborbelege müssen folglich von den Labors an die Praxen übertragen und im Rahmen des DTA an die KZVen weitergereicht werden. Über welche Medien diese XMLDateien übertragen werden, ist noch nicht entschieden. Über die Arbeitsgruppe von VDDS und KZBV, die die technischen Grundlagen erarbeitet, versuchen wir ein anwenderfreundliches Prozedere zu realisieren. Wie gewohnt integrieren wir die – diesmal recht aufwändigen – technischen Lösungen rechtzeitig und zuverlässig in EVIDENT.

Für die Verarbeitung der elektronischen Fremdlaborbelege muss eine komplett neue Schnittstelle zwischen den Softwareanwendungen der Dentallabore und den Abrechnungsprogrammen in der Zahnarztpraxis entwickelt werden. Der „digitale“ Dialog zwischen Praxis, Labor und KZVen ist in der Grafik vereinfacht dargestellt.

Während die DTA-Module abgesehen von den unvermeidlichen KZV-Sonderregelungen wie bisher bundeseinheitlich sein werden, haben die verschiedenen KZVen unterschiedliche Vorstellungen über den Ablauf der Online- Abrechnung. Bitte kontaktieren Sie hierzu die für Sie zuständige KZV und informieren Sie sich bei der Gelegenheit auch über die erhöhten Verwaltungskostenbeiträge, die Sie zahlen müssten, wenn Sie ab 2012 nicht an der Online-Abrechnung teilnehmen.

Folgen für die Softwarewartung

Mit den neuen Modulen und der elekt -ronischen Verarbeitung von Laborbelegen entsteht für uns zunächst ein großer Extraaufwand in der Bereitstellung und Pflege der technischen Grundlagen.  Denn wie beim KCH-Modul gewohnt, erwarten wir auch in den weiteren Jahren fortlaufende Änderungen und Neuerungen aller anderen Module durch die KZBV. Allein seit Juli 2010 hatte unsere Softwareentwicklung fast 30 Programmänderungen der KZBV-DTA-Module umzusetzen.

Die permanenten Änderungen und Neuerungen werden außerdem zu deutlich höherem Supportaufwand in Hotline und Programmtechnik sowie sehr intensiven Prüfläufen in der Qualitätssicherung führen.

All diesen zusätzlichen Aufwand können wir nicht im bisherigen Rahmen der Softwarewartung leisten, zumal die KZBV von den Praxissoftwarehäusern viele neue Elemente und Modulfunktioneneinfordert. Wir arbeiten derzeit an einem Modell, das zu fairen Konditionen sowohl den einmaligen als auch den dauerhaften Aufwand abdeckt. Sie erhalten hierzu in Kürze eine separate Information.

Wer seine Updates noch per CD bezieht, kann durch Umstellung auf Download 7,50 Euro der Softwarewartung pro Monat einsparen. Das geht übrigens auch ohne Internet anschluss der Praxis: Laden Sie das Update doch zuhause herunter und transportieren Sie es per USB-Stick auf das Praxissystem.

ZOD-Karten zur Identifikation Da die Einführung des elektronischen Zahnarztausweises bzw. Heilberufeausweises noch unklar ist, möchte die KZBV gerne schon vorab eine möglichst kompatible Infrastruktur eingeführt wissen: die ZOD-Karten. ZOD steht für Zahnärzte Online Deutschland (www. zahnaerzte-online.de). Diese Signaturkarten können eine sichere Identifikation der Praxis bei der Online-Abrechnung und gegebenenfalls eine sattelfest verschlüsselte Übertragung der Daten gewährleisten. Eine zusätzliche Übersendung von Papier oder Speichermedien wird damit hinfällig. Derzeit ist die Nutzung der ZOD-Karten freiwillig. Wie diese Lösung für die einzelnen Praxen tatsächlich aussehen wird, liegt bei der jeweiligen KZV.

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Kunden-News 03/2011

 
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