EVIDENT Zahnarztsoftware, Abrechnungsprogramm für Zahnärzte, Praxismanagementsoftware EVIDENT - Software für 18 ... 48

EVIDENT - Software für 18 ... 48
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Mit EVIDENT haben Sie alle Möglichkeiten

Auf der IDS haben uns viele Kunden und Interessenten auf das Thema Zweig- oder Zweitpraxis bzw. Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) angesprochen. Dank vorausschauender Softwarearchitektur ist die technische Realisierung einer solchen Konstruktion mit EVIDENT leicht machbar. Hier sind einige Informationen rund um das Thema und seine Umsetzung im Praxismanagement, Stand Ende April 2007.

Das Gesetz

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG), gültig ab 1.1.2007 baut rechtliche Schranken ab, was einerseits zu erheblich mehr Flexibilität bei der Ausübung des ärztlichen Berufes führt, andererseits reißt es alte Schutzwälle ein. Für die Praxen geht es also jetzt um die zukunftssichere Position im Wettbewerb. Das Gesetz bringt viele Neuerungen, die praktische Umsetzung ist indes noch längst nicht geklärt. Fakt ist jedoch, so Dr. Reiner Kern, Pressesprecher der KZBV, dass die Bedarfszulassung mit der Gesundheitsreform vom Tisch ist: Jeder approbierte Zahnarzt kann sich an jedem beliebigen Standort niederlassen. Freilich werde es die große Freiheit nicht geben: Relikte wie Honorarverteilungsmaßstab oder Budgetierung bleiben.

Zweigpraxis, angestellte Zahnärzte

Dem Zahnarzt ist jetzt auch die Tätigkeit an weiteren Orten gestattet, sofern die Versorgung dort verbessert und die Versorgung am bisherigen Standort nicht beeinträchtigt wird. An weiteren Praxisstandorten kann er seine Tätigkeit auch an angestellte Zahnärzte delegieren; sonst würde eine Zweigpraxis wohl auch keinen wirtschaftlichen Sinn machen, da sie den gängigen Standards bezüglich Personal und Einrichtung entsprechen muss. Ein Zahnarzt kann unter bestimmten Bedingungen mehrere Zahnärzte einstellen. Sein Budget wird er mit einer Einstellung freilich nicht verdoppeln, sagt Kern. Allerdings werde sich die Honorarverteilung dadurch ändern. In welcher Weise, sei noch nicht geklärt. Denkbar sei eine Steigerung der Punktwerte um einen Wert zwischen 50 bis 100 Prozent. Auch hier gilt also: Wenig Klarheit, steter Wandel, von Sonderregelungen einzelner KZVen ganz zu schweigen.

Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG)

Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen) müssen nicht mehr an einen Ort gebunden sein. Eine ÜBAG kann sich gar über den Bezirk mehrerer KZVen erstrecken. In diesem Fall ist sie wohl an die KZV der Hauptpraxis gebunden, über die alle von den Mitgliedern der ÜBAG erbrachten Leistungen abgerechnet werden.

Jede Praxis muss zu den üblichen Sprechzeiten besetzt sein, damit an jedem Standort die Versorgung gewährleistet ist. In jeder der Praxen muss ein Zahnarzt hauptberuflich arbeiten. Denkbar sind auch Konstellationen wie diese: Zahnarzt Müller arbeitet in vier Praxen: in einer Praxis in U, einer ÜBAG im Kreis V sowie einer Zweigpraxis in W und einer Praxisgemeinschaft in X (wo er nur für Implantologie zuständig ist). Dank der neuen Regelung ist es jetzt für Zahnärzte leichter möglich, in naher Umgebung ein Praxisnetzwerk aufzubauen, dem z.B. auch ein MKG-Chirurg angehören kann.

Ärzte haben lt. KZBV in diesen Modellen bislang mehr Möglichkeiten als Zahnärzte. Zum Beispiel sind für Ärzte fachübergreifende ÜBAG möglich.

Die Umsetzung in EVIDENT

Da EVIDENT schon seit Jahren auf Netzwerken mit Terminal-Server läuft, ist die Anbindung von Zweigpraxen mit diesem Programm ein Klacks. Das Verfahren für den Fall, dass eine Abrechnungsnummer für alle Standorte existiert, also eine Diskette abgegeben wird: Die Zweigpraxis an Standort 2 ist über eine VPN-Leitung (siehe Kasten) an die Hauptpraxis an Standort 1 angebun den. Am Standort 1 steht der Terminal-Server, es existiert ein zentraler Datenbestand. Die Rechner an Stand ort 2 greifen wie die PCs in der Hauptpraxis auf diesen Terminal-Server zu. Für EVIDENT ist das Routine.

Mit EVIDENT haben Sie alle Möglichkeiten

Problem Röntgen

Allerdings gibt es mit Sidexis TSE derzeit offenbar nur ein Röntgen-Programm, das Aufnahmen direkt auf einen Terminal-Server ermöglicht, aber noch den Beweis seiner Tauglichkeit erbringen muss.

Wenn sie über Digitales Röntgen verfügt, kann die Praxis an Standort 2 nach derzeitigem Stand ihre Röntgenbilder nicht direkt auf dem Terminal-Server der Hauptpraxis ablegen, sondern muss einen eigenen Bestand vorhalten. Theoretisch können die Bilder zwischen den Praxen per E-Mail über die Export-Import-Funktion ausgetauscht werden; dieses Verfahren ist jedoch umständlich und kollidiert mit der gesetzlich vorgeschriebenen Verschlüsselung.

Gibt es an Standort 2 kein Röntgen, so kann der Behandler die auf dem Terminal-Server der Hauptpraxis abgelegten Bilder dennoch einsehen, wenn das Röntgenprogramm, das er zur Bildbetrachtung verwendet, terminalfähig ist.

Lizenzen

Als Hersteller von Praxissoftware passen wir unsere Lizenzen dem geöffneten Zulassungsrecht an. Wie es bisher schon der Fall ist, entstehen bei einer Terminal-Server-Lösung mit einem Datenbestand die Kosten für eine Installation, je nach

  • Anzahl der gewählten Module
  • Anzahl der Arbeitsplätze, auch in der Zweigpraxis
  • Mandantenfähigkeit (mehrere Praxisstempel)

Wegen höherer Aufwendungen, etwa für den Support, erhöhen sich die Kosten für die Software-Wartung pro angebundene Praxis um netto 25,50 Euro pro Monat, für die Fachmodule MKG und KFO um jeweils weitere 3,50 Euro.

AchtungVPN steht für Virtual Private Network, also für ein Computernetz, das zum Datentransport ein öffentliches Netz, meist das Internet nutzt. Dank Verschlüsselung der Verbindung ermöglicht unsere Lösung eine sichere Übertragung über ein unsicheres Netzwerk wie durch einen Tunnel. Teilnehmer eines VPN können Daten ähnlich wie in einem internen, lokalen Netz austauschen.

Kunden-News 03/2007

 

 

 
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