Vom Sinn der Telematik

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Sie auch? Viele Zahnärzte empfinden die aufwändige Einführung weiterer Anwendungen der Telematik-Infrastruktur als lästig. Auch wir hatten teilweise unsere liebe Mühe etwa mit der Kommunikation und Fristsetzung von umzusetzenden Vorgaben.

Immer war uns jedoch klar: Lamentieren hilft nichts, der technologische Fortschritt lässt sich nicht aufhalten. Also dürfte es für alle Beteiligten sinnvoll und dem eigenen Wohl dienlich sein, die Vorteile der Anwendungen für Praxen und Patienten im Auge zu behalten. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben wir welche für Sie zusammengefasst:

Notfalldatenmanagement

Auf Wunsch des Patienten können Informationen für den Notfall auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Praxen oder etwa Notfallsanitäter erhalten im Notfall also schnell einen Überblick zu Vorerkrankungen und möglichen medizinischen Zusammenhängen. In der Praxissoftware, also dort, behandlungs- und abrechnungsrelevante Informationen zusammenlaufen.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Mit Einwilligung des Patienten können Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker den E-Medikationsplan auf der Gesundheitskarte speichern oder ergänzen und natürlich lesen. Sofort sind für Zahnarztpraxen damit wichtige Infos wie Allergien und Unverträglichkeiten als auch Angaben zur Medikation einsehbar. Das Risiko fehlerhafter Verordnungen sinkt dadurch, wichtige Daten sind auf der eGK gespeichert und damit bei Einverständnis des Patienten sofort einsehbar. So können sie nur schwer verloren oder vergessen werden.

KIM: Kommunikation im Medizinwesen

Die elektronische Kommunikation zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen läuft dank KIM in der abgeschotteten Telematik-Infrastruktur. Behandler können in Sekundenschnelle auf vielleicht lebenswichtige Informationen zugreifen, der Datenschutz wird beim Dokumentenversand eingehalten, Prozesse werden verschlankt, Papierverbrauch und Medienbrüche reduziert oder ganz abgeschafft, hier spart die Praxis Zeit und Geld.

Möglich wird der direkte und vertrauliche Austausch nicht nur zwischen Ärzten, sondern auch Institutionen und Kostenträgern im Gesundheitswesen. Das betrifft zunächst die verschlüsselte Übermittlung von E-Arztbriefen und elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), später auch Quartalsabrechnungen, Rezepten, weiteren Formularen, Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbilder. Diese Daten werden komplett vom Absender zum Empfänger „Ende zu Ende“ verschlüsselt verschickt, können also nicht von Außenstehenden, z. B. den Krankenkassen, eingesehen werden.

Generell können sensible Daten immer nur von demjenigen gelesen werden, für den sie gedacht sind. Der angezeigte Absender einer Nachricht ist dank der Identifizierung durch den eHBA tatsächlich der Absender. Alle KIM-Teilnehmer sind im zentralen Adressbuch auffindbar. Es gibt kein umständliches Suchen von E-Mail-Adressen.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Mit der ePA werden Patienten online auf ihre Gesundheitsdaten wie den eMP oder Notfalldatensatzzugreifen können, bei Einwilligung auch Zahnärzte oder Apotheken. Der Patient hat seine ePA etwa in einer Smartphone-App immer dabei. Viele Arbeitsschritte können dadurch digitalisiert und vereinfacht werden. Medizinische Informationen sind leicht und schnell verfügbar, wovon Patienten als auch Ärzte profitieren. Viele Unterlagen, die heute, wie Bonusheft oder Befunde, noch in Papierform vorliegen, können zukünftig in der ePA gespeichert werden.

Elektronische AU-Bescheinigung (eAU)

Auf elektronischem Wege kann die AU dann sicherer und schneller der Kasse, gegebenenfalls auch dem Patienten zugestellt werden. Die Praxen sparen sich den Papierdruck und damit Zeit und Material.

Elektronisches Rezept (eRezept)

Das eRezept wird künftig digital erstellt und signiert und kann bei jeder Apotheke eingelöst werden, ob über eine eRezept-App oder den – dann nur noch selten nötigen – Papierausdruck der Praxis. Die Bedienung im Programm bleibt wie gewohnt, zugleich lässt sich das codierte eRezept auch per E-Mail an den Patienten senden. Auch hier reduziert sich der Aufwand für die Praxis.


Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren eBGV

In einem späteren Schritt wird es möglich sein, Pläne direkt auf elektronischem Weg via KIM an die  Krankenkassen zur Beantragung zu übermitteln. Dadurch entfallen diverse Arbeitsschritte und der Verbrauch von Papier. Nebenwirkungen des eBGV sind bessere Übersicht und Nachverfolgbarkeit über alle beantragten und laufenden Behandlungspläne, die auch digital archiviert werden können und sollen.

Elektronischer Heilberufeausweis eHBA

Die Kommunikation im Gesundheitswesen wird über den eHBA der 2. Generation streng personalisiert, was Missbrauch erschwert und die eindeutige Zuordnung des Absenders ermöglicht. Der eHBA ist etwa für das Auslesen und Signieren des Notfalldatensatzes notwendig. Benötigt wird er dann auch, um Arztbriefe, Befunde, Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rechtssicher elektronisch zu signieren und zu versenden sowie um elektronische Patientenakten zu befüllen.

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