Ausnahmsweise ist es mal nicht die TI, die neue Formate ins Rollen bringt: Ab 1. Januar 2025 beginnt die Einführung der eRechnung, zunächst mit einer langen Übergangsfrist im Business-to-Business-Bereich. Business betrifft auch die Zahnarztpraxen, also fassen wir hier einige Informationen zusammen.
Wenn sich Firmen untereinander (B2B) Rechnungen schicken, so soll das nach dem Willen des Gesetzgebers mehr und mehr in elektronischer Form geschehen. Das heißt, auch wir von EVIDENT werden unseren Kunden über kurz oder lang die Kosten für die Softwarewartung oder Modulkäufe per eRechnung berechnen. Dazu erfragen wir demnächst die E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang.
eRechnungen gibt es dann als PDF und als XML-Datei für die elektronische Verarbeitung.
Zahnarztpraxen können sich darauf einstellen, dass sich bei ihnen vermehrt Firmen mit der Frage melden, wohin sie eine eRechnung an die Praxis senden können. Empfehlenswert ist es aus unserer Sicht, wenn sie sich eine spezielle Mail-Adresse anlegen, zum Beispiel rechnung@praxis-xy.
Was den Austausch der eRechnung mit anderen Unternehmen im Medizinwesen angeht, stellt sich die gematik eine Übersendung via KIM vor. Aktuell berät man mit unterschiedlichen Beteiligten über ein einheitliches Schnittstellenformat. Wenn das feststeht, beschäftigen wir uns mit der Integration dieser Funktion in EVIDENT.
Falls es Neues zum Thema gibt, informieren wir Sie an dieser Stelle.