EBZ im Alltagstest

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Laut KZBV sollen Zahnarztpraxen für Pläne künftig den elektronischen Übermittlungsweg zur Kasse nutzen. Was unsere Software-Entwicklung betrifft, so haben wir eBZ für ZE- und KFO-Pläne bereits integriert. Vor wenigen Wochen hat dafür die Pilotierungsphase begonnen, in der einige Zahn-arztpraxen und Kassen testen, ob die neuen EVIDENT-Programmteile in der realen Umgebung genauso gut laufen wie in der Referenzumgebung für interne Tests. Da sind wir sehr guter Dinge und wir legen uns weiterhin kräftig ins Zeug, dass alle Pläne rechtzeitig elektronisch beantragt werden können.

Haben Sie Fragen? Hier sind einige Antworten zur Umsetzung:

Ist eBZ freiwillig?
Laut KZBV soll eBZ verpflichtend eingeführt werden, und zwar für ZE (inkl. Reparatur), KFO und KB ab 1. Juli 2022. Für PA ist der 1. Oktober 2022 avisiert. Das gilt für alle Zahnärzte.

Gibt es für die Umsetzung eine Übergangsfrist?
Von einer Übergangszeit oder Fristverlängerung ist derzeit (noch) nicht die Rede.

Was ist, wenn die TI mal streikt?
Für den Fall von Störungen an der technischen Infrastruktur kommen dem HKP ähnliche Formulare zum Einsatz, die die Zahnärzte behelfsweise an die Kassen schicken können. Dieses alternative Verfahren
werden Sie in EVIDENT auswählen können.

Braucht jeder Arbeitsplatz, an dem ein Antrag erstellt wird, ein KIM-Postfach?
Nein, wie bei der eAU lassen sich die Anträge sammeln und etwa per Stapel aus der KIM-Verwaltung versenden. So kann auch einen Antrag erstellen, wer keine Benutzerrechte für KIM hat. In einem zentralen Fenster haben Sie übrigens Zugriff auf alle Pläne bzw. Mitteilungen und können die Übersicht nach Suchkriterien filtern. Im Plan selbst finden Sie den kompletten Kommunikationsverlauf mit der Kasse
zu diesem Plan.

Wie erfährt der Patient von der Entscheidung der Kasse über den Plan?
Die Praxis schickt ihre Anträge über KIM an die Kasse und empfängt auf dem gleichen Weg die Reaktion.
Manchmal so schnell, dass der Patient noch in der Praxis darüber informiert werden kann. In jedem Fall erhält er von seiner Kasse einen Brief. In EVIDENT können Sie übrigens auf Knopfdruck die Antwort der Kasse auf den betreffenden Plan anwenden; der Zustand ändert sich dann zum Beispiel von Beantragt nach Genehmigt.

Braucht es für die Nutzung von eBZ in EVIDENT eine Lizenz?
Ja, aufgrund des hohen Programmier- und voraussichtlichen Pflegeaufwands stellen wir vier Module in Rechnung und erheben dafür auch Wartungskosten. Sie können die Module ZE, KFO, KB und PAR einzeln erwerben. Über die Kosten haben wir noch nicht final entschieden.

EVIDENT-Kunde Dr. Jörg Jäkel aus Gerabronn hat eBZ schon ausprobiert. Sein vorläufiges Fazit:

„eBZ war schnell eingerichtet. Wir haben den ersten Antrag elektronisch eingereicht, und nach 30 Sekunden kam die Genehmigung mit korrigiertem Festzuschuss zurück. Nach den ersten Eindrücken ist eBZ einfach und funktioniert ohne Probleme.“

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