Ein Kraftakt: Die ePA für alle

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Ursprünglich am 15. Januar 2025 sollte laut Gesetzgeber die Auslieferung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle an alle Arzt- und Zahnarztpraxen mit Kassenabrechnung abgeschlossen sein.

Laut KBV ist das Bundesgesundheitsministerium kurzfristig dahingehend zurückgerudert, dass vor dem Komplett-Rollout erst die Testphase in einigen Modellregionen abgewartet werden soll; ein konkretes Datum gibt es derzeit nicht. Wie auch immer: Wir programmieren gewissenhaft, anwenderfreundlich und fristgerecht. Lesen Sie hier Näheres über das aufwändige neue Software-Modul und seine voraussichtliche Weiterentwicklung, Stand 27. November 2024.

Inhalt und Weiterentwicklungen der ePA für alle

In der neuen ePA werden sukzessive immer mehr relevante Gesundheitsdaten wie Befunde, Arztbriefe, Bilder, Labor etc. gebündelt, um von autorisierten Leistungserbringern eingesehen werden zu können. Anders als bei der bisherigen ePA gilt jetzt das Opt-Out-Prinzip: Für alle Kassenpatienten wird nun eine ePA angelegt, außer für die, die dem widersprechen.

Als ersten Schritt fordert die gematik von den Dentalsoftwarehäusern das Implementieren der elektronischen Medikationsliste (eML), nicht zu verwechseln mit dem eMedikationsplan (eMP). Der eMP ist eine von Medizinern kuratierte Medikamentenübersicht, während die eML anhand der verschriebenen und dispensierten Rezepte generiert wird. Die Daten für letztgenannte übernimmt die ePA automatisch vom eRezept-Fachdienst, ohne dass die Praxis etwas dafür zu tun hat.

Im Wesentlichen enthält das neue Software-Modul von EVIDENT aktuell also die eML als auch alle technischen Voraussetzungen, um künftig weitere Komponenten wie das eBonusheft, den eArztbrief oder die eAU aufnehmen zu können.

Das erste Update der ePA für alle (Version 3.1) war laut BMG zunächst für den 15. Juli 2025 vorgesehen und regelt das Zusammenspiel von Medikationsliste (eML) und Medikationsplan (eMP) sowie die Ausleitung von Daten aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit. Zudem enthält sie relevante Zusatzinformationen im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit. Auch dieser Termin dürfte sich verschieben.

ePA für alle in EVIDENT

Die ePA für alle hat mit der bisherigen ePA technisch so wenig gemein, dass wir diesen Programmteil völlig neu programmieren mussten. Wir werden das neue Modul fristgerecht ausliefern. Dann können unsere Anwender die ePA bzw. Medikationsliste mit allen darauf gespeicherten Versorgungsdaten sowie Dispensierinformationen in den Patienten-Stammdaten einsehen. Diese Liste wird durch die Ausstellung eines e-Rezeptes innerhalb der TI automatisch aktualisiert. Bearbeiten lässt sie sich daher nicht, jedoch als PDF herunterladen. Im Navigator der Karteikarte unter ePA stehen künftig die praxiseigenen Verordnungen, die in den eMP aufgenommen worden sind.

Pflicht zum Einsatz der ePA für alle

Unter Androhung einer Reduktion ihrer TI-Pauschale sollen Zahnarzt- und Arztpraxen bis 15. April 2025 den Nachweis erbringen, dass die entsprechend aktualisierte Praxissoftware eingespielt ist, so eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. Ob an diesem Zeitpunkt festgehalten werden kann, ist ebenfalls wenig wahrscheinlich.

Im Rahmen der TI-Pauschale wird übrigens nicht geprüft, ob die Praxis die PA für alle auch tatsächlich bedient. Gleichwohl besteht eine Nutzungsverpflichtung der Vertragsärzteschaft für gesetzlich Versicherte aus dem SGB V.

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