Zum 20. November 2026 treten neue Regelungen im Verbraucherkreditrecht in Kraft. Diese können auch Auswirkungen auf zinsfreie Ratenzahlungen und Zahlungsvereinbarungen in zahnärztlichen und kieferorthopädischen Praxen haben.
Was ändert sich bei Ratenzahlungen?
Die neuen Vorschriften können künftig auch zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarungen erfassen. Insbesondere bei längerfristigen Zahlungsvereinbarungen über mehrere Monate können zusätzliche gesetzliche Anforderungen entstehen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Erweiterte Informationspflichten und Widerrufsbelehrungen
- Prüfung und Dokumentation der Kreditwürdigkeit des Patienten
- Anpassung bestehender Ratenzahlungsvereinbarungen und interner Abläufe
Wichtig: Nicht jede Ratenzahlung ist automatisch ein Verbraucherkredit. Gerade bei den in KFO-Praxen üblichen monatlichen Zahlungen während einer laufenden Behandlung ist die rechtliche Einordnung nicht abschließend geklärt. Entscheidend ist die konkrete Gestaltung Ihres Zahlungsmodells.
Welche Alternativen gibt es?
Eine mögliche Vorgehensweise besteht darin, tatsächlich erbrachte außervertragliche Leistungen (AVL) zeitnah abzurechnen, anstatt bereits zu Behandlungsbeginn längerfristige Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Kann ein Patient eine bereits entstandene und ordnungsgemäß abgerechnete Forderung nicht begleichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche, unentgeltliche Stundung oder Ratenzahlung vereinbart werden.
Diese Möglichkeit darf jedoch nicht zur Umgehung der neuen Verbraucherkreditvorschriften genutzt werden.
Auch die Zusammenarbeit mit einem externen Finanzierungs- oder Factoringdienstleister kann eine Alternative darstellen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Lassen Sie Ihre bestehenden Zahlungsmodelle und Ratenzahlungsvereinbarungen rechtzeitig durch Ihren Rechtsbeistand prüfen.
Dabei sollte insbesondere geklärt werden:
- Fällt Ihr bisheriges Zahlungsmodell unter die neuen Verbraucherkreditregelungen?
- Welche Anpassungen sind gegebenenfalls erforderlich?
Auch alternative Abrechnungs- und Zahlungsmodelle sollten vor ihrer Einführung rechtlich geprüft werden.
Die rechtliche Beurteilung und die Erstellung gegebenenfalls erforderlicher Vertragsunterlagen liegen in der Verantwortung Ihrer Praxis.
Was bedeutet das für Sie als EVIDENT-Anwender?
Da die rechtlichen Anforderungen von der individuellen Gestaltung der Zahlungsvereinbarungen abhängen, können wir als Softwarehersteller keine allgemeingültigen Ratenzahlungsformulare bereitstellen.
Sollte Ihr Rechtsbeistand neue Ratenzahlungsvereinbarungen, Patienteninformationen oder andere Dokumente für Ihre Praxis erstellen, können wir diese im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung individuell in Ihre EVIDENT Software einbinden.
Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können keine rechtliche Beratung zur Ausgestaltung oder Bewertung Ihrer Zahlungsvereinbarungen anbieten.
Unser Fazit
Klären Sie rechtzeitig vor dem 20. November 2026 mit Ihrem Rechtsbeistand, ob und welche Änderungen für Ihre Praxis erforderlich sind.
Bei der anschließenden technischen Umsetzung in EVIDENT unterstützen wir Sie gerne.
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