KIM: Die ersten Praxen sind schon drin

0

Es ist soweit, die ersten Praxen sind an KIM angeschlossen und verschicken E-Mails im geschützten System der Kommunikation im Gesundheitswesen KIM. Unsere Praxissoftware hat nach weiteren umfangreichen Weiterentwicklungen in der aktuellen Version 5.60 eine solide Grundlage für KIM, auch wenn noch umfangreiche Tests mit verschiedenen Konnektoren anstehen. Trotzdem ist es jetzt Zeit, Ihr System auf KIM einzustellen.

Um KIM, ePA & Co. von EVIDENT nutzen zu können, brauchen Sie einen Konnektor mit eHealth-Upgrade PTV 3 bzw. PTV 4 sowie die Freischaltung und Installation des KIM-Fachdienstes und einen gültigen eHBA der 2. Generation. Hierfür empfehlen wir Ihnen als Dienstleister vor Ort (DVO) unseren Partner VisionmaxX, mit dem wir in engem Austausch stehen; EVIDENT-Anwender bestellen also eine Lösung aus einem Guss.

Mit der EVIDENT-Version 5.60 haben Sie alle nötigen Tools für das Notfalldatenmanagement, den elektronischen Medikationsplan und KIM an Bord. Wie die Einrichtung in den ersten Praxen zeigt, klappt das Senden und Empfangen der KIM-Mails. Das können Sie übrigens gerne testen, bevor Sie dann unser KIM-Modul lizenzieren lassen. Auch ohne Freischaltung können Sie bis zu 150 KIM-Mails senden bzw. empfangen.

Aber zuvor lassen Sie Ihren DVO die technischen Voraussetzungen installieren und richten für den Betrieb von KIM mit EVIDENT die Personalakte im Orga-Manager sowie die Benutzerprofile für die eHealth-Anwendung ein. Bitte warten Sie nicht bis kurz vor Schluss.

Ihre Vorteile:
Da KIM Pflicht ist, lohnt es sich unseres Erachtens, die Vorteile im Blick zu behalten, die mit den verordneten Anwendungen einhergehen. So läuft die elektronische Kommunikation zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen in einer sicheren Infrastruktur, Behandler können in Sekundenschnelle auf vielleicht lebenswichtige Informationen zugreifen, der Datenschutz wird beim Dokumentenversand eingehalten, Prozesse werden verschlankt, Papierverbrauch und Medienbrüche reduziert, besonders wenn Pläne bald auf direktem, elektronischem Weg beantragt und genehmigt werden können.

Kommentare sind nicht möglich.