
Rezept: Software für die Verordnung
Der ärztliche Rezeptdruck darf seit dem 1. Januar 2021 nur noch über ein als Verordnungssoftware (VOS) zertifiziertes Programm geschehen. Für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen gibt es laut KBV jedoch weiterhin die Sonderregelung der „Schreibmaschinenfunktion“, wonach sie über die Praxissoftware händisch Medikamente verschreiben dürfen.