TI: Und als nächstes …

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Bekanntlich ist die Einführung des eRezepts verschoben worden; in der Fachpresse ist vereinzelt vom 1. Juli 2022 zu lesen. Zu diesem Termin will das Gesundheitsministerium auch das eBonusheft am Start wissen. Am Startblock ist zudem das elektronische Beantragungsverfahren Zahnärzte (eBZ) für die Online-Übermittlung von Plänen. Wie immer sind wir früh dran und werden vor der Zeit eine anwenderfreundliche Lösung parat haben. Lesen Sie hier ein paar Informationen zu den nächsten TI-Komponenten.

eRezept
Wie berichtet, ist das eRezept in EVIDENT längst nutzbar und vielen unserer Kunden bereits vertraut. Wir raten Ihnen, sich mit dem Prozedere bereits jetzt anzufreunden, um möglichen Stress zu vermeiden, den nahende Stichtage gerne mit sich bringen. Sie können übrigens das eRezept in EVIDENT noch bis zum 30. Juni 2022 kostenfrei nutzen.

eBonusheft
Die Zahnarztpraxen können wichtige Behandlungsinformationen in die elektronische Patientenakte (ePA) übertragen. Hierzu gehört ab 1. Juli 2022 auch das elektronische Zahnbonusheft. Vorteil für die Patienten: Sie können dieses eBonusheft nicht mehr vergessen oder verlieren, weil es stets digital verfügbar ist. Nach der Behandlung werden Zahnärzte bequem ihren Eintrag ins eBonusheft vornehmen können; Ersatzbescheinigungen oder Nacheintragungen erübrigen sich. Für die Patienten ist die Anwendung
freiwillig.

Wichtig: Das eBonusheft fordert das Konnektor-Upgrade auf PTV5. Dazu liegen uns bei Redaktionsschluss dieser News jedoch noch keine konkreten Informationen vor. Vermutlich wird der neue Bundesmantelvertrag die nötigen Details liefern, so er dann erscheint. Eine Refinanzierungsvereinbarung gibt es ebenfalls noch nicht, sodass wir bzw. unser Partner VisionmaxX Ihnen noch nicht mit Infos, Preis oder Bestellschein dienen können. Technisch wäre jedenfalls alles startklar.

eBZ
Statt eBZ kursieren derzeit auch Begriffe wie eBGV für elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, eHKP, ePlan oder auch eAntrag, was es wohl am besten beschreibt. Hier hat die gematik ihre Finger übrigens nicht drin; für eBZ sind Experten aus Kostenträgern, KZBV und VDDS verantwortlich.

Der papierne Antrag wird abgelöst durch eine rein digitale Übermittlung von Ihrer EVIDENT-Software zum Kostenträger via KIM. Sie kennen das Prinzip von der eAU, mit dem Unterschied, dass Sie eine Antwort auf demselben Weg von der Kasse erwarten können.

An der Struktur der zu übermittelnden Daten wird es Änderungen geben. Für die ZE wurden einige Befund- und Therapiekürzel definiert und Angaben vergenauert, zum Beispiel pro Kiefer statt allgemein. Für bisherige Freitextangaben wird es auswählbare Kennzeichen geben. Der Grund: Für bestimmte Befund- oder Planungsfälle sollen die Angaben präzisiert und automatisch verarbeitet werden. Für den Kieferbruch-Plan ist vorgesehen, dass Leistungen nun geplant werden, was eine Umprogrammierung des Programmteils in EVIDENT nötig macht.

eBZ bringt der Zahnarztpraxis handfeste Vorteile: Dass die Anträge bei den Kassen nach Möglichkeit automatisiert bearbeitet werden, hat zur Folge, dass zumindest Standardplanungen schnell genehmigt werden können. Im Idealfall kommt die Genehmigung schon, solange der Patient noch in der Praxis ist. Für die Archivierung braucht es kein Papier mehr, und es entfallen Kosten und Aufwand für den postalischen Versand.

eBZ – der Zeitplan
Als erstes werden wir das Verfahren für ZE und KFO fertigstellen und nach Möglichkeit den ersten Testanwendern im 2. Quartal 2022 ausliefern. Es folgen KBR/KGL und PAR.

Aktuell testen wir den Datenaustausch mit den Kassen. Die teilnehmenden Zahnärzte schicken sämtliche Anträge sowohl digital als auch auf Papier, die Kasse nutzt für die Antwort ebenfalls beide Wege. Nach derzeitigem Stand sollen ab 1. Juli 2022 alle Anträge elektronisch verschickt werden und Papier nur noch ausnahmsweise benutzt werden.

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