MKG-Chirurgen brauchen jetzt doch eine zertifizierte Medikamentendatenbank

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Die Gesundheitspolitik ist derzeit sehr beschlussfreudig. Anders als bislang verlautete, wird den Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen nun doch die sogenannte Schreibmaschinenfunktion verboten, also das händische Befüllen eines Rezepts über die Praxissoftware. Ab 1. Januar 2022 müssen unsere MKG-Kunden eine zertifizierte Medikamentendatenbank oder eine Verordnungssoftware (VOS) nutzen und an EVIDENT anbinden.

Unsere individuell anwendbare Medikamenten-Datenbank wird dann nicht mehr erlaubt sein; wie auch soll eine Praxissoftware alle in Deutschland zugelassenen Medikamente inklusive Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Rückrufe, Indikationsänderungen etc. einpflegen und das Ganze alle 14 Tage aktualisieren? Für ein solches Mammutprojekt braucht es eine Spezialsoftware, und für eine solche Verordnungssoftware wie beispielsweise data4doc unseres langjährigen Partners MMI Vidal schaffen wir die nötigen Schnittstellen.

Stand heute dürfen die Medikamente nur noch aus einer Software an EVIDENT übergeben werden, die für eine solche Übergabe zertifiziert ist. Beim Einsatz einer solchen Verordnungssoftware wie data4doc wählen Sie die Medikamente zur Übergabe an Ihr EVIDENT in dieser Software aus. EVIDENT schreibt dann das eRezept; Sie signieren und versenden es elektronisch ebenfalls in EVIDENT. Geplant ist offenbar, dass auch die Verordnungssoftware das Rezept schreiben, signieren und elektronisch versenden können soll. Die Verordnung können Sie anschließend in EVIDENT einsehen und, so jedenfalls unser Ansinnen, dann den dazugehörigen Patientenausdruck auch drucken oder an den Patienten weiterleiten.

Für Zahnärzte bleibt alles beim alten; sie können nach wie vor ihre Rezepte in EVIDENT schreiben. Jedenfalls bis es sich die Politik anders überlegt.

Pflicht hin oder her – VOS hat auch einige Vorteile, die eine Anschaffung lohnen können, zum Beispiel:

  • Schnelle und rechtskonforme Verordnung
  • Prüfung auf Arzneimittelwechselwirkungen
  • Erstellen und Bearbeiten des Bundeseinheitlichen Medikationsplans
  • Umfassende Infos inklusive Fachinformation, Rote-Hand-Briefe und pharmakologische Änderungen

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